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Vorsitzender Zorn zum Tag der Umwelt: B 26n zerstört zu viel! |
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In Erinnerung an die Eröffnung der Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz. der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen den 5. Juni zum jährlichen Tag der Umwelt“ erklärt.
Der Vorsitzende des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg/B 26n erklärt anlässlich des Tages der Umwelt am heutigen fünften Juni: „Die Vorlage des Zwischenberichtes zur Umweltverträglichkeitsüberprüfung hat klar gemacht, die B 26n zerstört zu viel! Sie belastet Mensch und Natur in einem nicht akzeptablen Maß.“
1. Vorstand Matthias Zorn
Es gebe im gesamten Trassenbereich nur Gebiete mit hohem oder sehr hohem Raumwiderstand. Ein Planung außerhalb, in Bereichen mit nur geringem Raumwiderstand sei, nach Lage der Dinge, überhaupt nicht möglich. Bei Raumwiderstand würden im Übrigen keinesfalls nur die Flora und Fauna berücksichtigt, sondern gerade auch die Siedlungsgebiete.
Ein besonders großes Problem stelle auch der Verlust an bis zu 1000 Hektar, auch landwirtschaftlich genutzter Fläche dar. Neben dem Ausgleich aus Naturschutzgründen müssten auch Ausgleichsflächen für die Landwirtschaft gefunden werden. Da jedoch Flächen nicht künstlich vermehrbar seien, würde durch die sogenannten Ausgleichsflächen zusätzlich Land gebraucht.
Um die Felder, Wiesen und Wälder neu anzubinden, seien unzählige Kilometer an neuen Anwandwegen und Straßen notwendig, die nochmals zu Flächenverbrauch führen.
Als völlig unzumutbar bezeichnet er die Belastung der Anwohner an der gesamten Trasse. Da kommt Lärm und Dreck auf bisher nur gering betroffene Siedlungsgebiete zu. Die Mainquerung zwischen Laudenbach und Himmelstadt stelle einen erheblichen Eingriff dar, der unmittelbar auf die angrenzenden Kommunen Einfluss habe.
Zorn sprach sich nochmals nachdrücklich für bedarfsgerechte Straßenlösungen, vor allem im Werntal aus.
Zorn: „Wir kämpfen nicht gegen eine Straße. Wir kämpfen für den Erhalt unserer Heimat.“ Er bezieht sich dabei auf den Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, dort heißt es: „ Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.
Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ |
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