Veröffentlicht am 02. März 2012
Seit Veröffentlichung Ende September, haben sich die Vorstandsmitglieder des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg/B26n e.V. mit dem 176 Seiten starken Wortprotokoll das die Regierung von Unterfranken verfasst hat, beschäftigt.
Vorsitzender Matthias Zorn (Hettstadt) bestätigt, dass alle Redebeiträge, sofern Sie akustisch verständlich waren, nachzulesen sind. Bemerkenswert sei dabei, dass über achtzig Prozent der Beiträge eine ablehnende Haltung zum Projekt B 26n in der derzeitigen Planung beinhalteten. So hätten die Grundsatzfragen zur Raumverträglichkeit, sowie die offensichtlichen Widersprüche zum Landesentwicklungsprogramm und zur Regionalplanung sehr breiten Raum eingenommen.
Seit Veröffentlichung Ende September, haben sich die Vorstandsmitglieder des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg/B26n e.V. mit dem 176 Seiten starken Wortprotokoll das die Regierung von Unterfranken verfasst hat, beschäftigt.
Vorsitzender Matthias Zorn (Hettstadt) bestätigt, dass alle Redebeiträge, sofern Sie akustisch verständlich waren, nachzulesen sind. Bemerkenswert sei dabei, dass über achtzig Prozent der Beiträge eine ablehnende Haltung zum Projekt B 26n in der derzeitigen Planung beinhalteten. So hätten die Grundsatzfragen zur Raumverträglichkeit, sowie die offensichtlichen Widersprüche zum Landesentwicklungsprogramm und zur Regionalplanung sehr breiten Raum eingenommen.
Matthias Zorn, 1. Vorsitzender
Auch die Feststellung, dass es im Raumordnungsverfahren nur einen Vorschlag zur Linienführung gibt, wurde von den Autobahngegnern stark gewichtet. Wichtig sei auch, dass die Unterlagen gerade im Bezug auf das Schutzgut Mensch – und hier konkret bei den Berechnungen der Schadstoff- und Lärmbelastung – offensichtlich unvollständig und auf der Basis einer auf 100 Km/h begrenzten Straße berechnet worden seien. „Diese gewichtigen Einwände konnten von den Fachbehörden und Fachbüros vor Ort am 11. Juli nicht ausgeräumt werden“, so Zorn.
Beim Thema Grund- und Trinkwasserschutz haben die Autobahngegner gravierende Mängel ausgemacht. Ohne ins Detail gehen zu wollen, spricht Zorn von einem Verfahren auf unvollständigen Grundlagendaten. So habe zum Beispiel die ungewöhnlicher weise schon vor dem Raumordnungsverfahren durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie nur eine knappe Vegetationsperiode umfasst. Eigentlich hätte die Regierung von Unterfranken auf Grund der mangelhaften Unterlagen, das Raumordnungsverfahren gar nicht eröffnen dürfen. Zorn forderte erneut eine Einstellung des laufenden Verfahrens. Laut Raumordnungsgesetz (§ 15, Abs. 4) sei sechs Monate nach Einleitung des Verfahrens, ein Ergebnis vorzulegen. Dies wäre spätestens Ende September 2011 der Fall gewesen.
Es stehe zu befürchten, dass durch die hohe Anzahl an Einwendungen und durch die aufgeworfenen Fragen im Bürgergespräch, versucht werde bei den Unterlagen nachzubessern, um ein halbwegs rechtssichere Lösung präsentieren zu können. Zorn erneuerte die grundsätzliche Haltung der Bürgerinitiative, dass zukünftig vor der Aufnahme von Verkehrsprojekten in den Bundesverkehrswegeplan eine Bürgerbeteiligung erfolgen müsse. Das würde dem Staat viel Zeit und Geld sparen und die Umsetzung der Projekte erleichtern.